Selbsthilfe Adipositas
Selbsthilfegruppen für Adipositas-Chirurgie
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Voraussetzungen
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 19.02.2003 zur Adipositas-Chirurgie (B 1 KR 1/02 R
) entschieden, dass eine solche Maßnahme nur dann sinnvoll und von der Krankenkasse übernommen werden kann, wenn diese als ULTIMA RATIO, als "letzte Chance" auf Heilung anzusehen ist.
Kriterien zur Bemessung der Ultima Ratio wurden jedoch nicht vorgegeben. Daher hat eine Arbeitsgruppe innerhalb des MDK Nordrhein aus eigener Initiative Kriterien einen entsprechenden Katalog festgelegt:
Kriterien
- Der BMI muss höher als 40 kg/m² sein. Bei erheblichen gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Diabetes mellitus Typ 2) reicht ein BMI von über 35 kg/m².
- Dokumentierte Versuche der Gewichtsreduzierung über mindestens 3 Jahre.
- Die Teilnahme an einer SHG über mindestens 1 Jahr.
- Ärztliche Bescheinigung über die Teilnahme an einem multimodalen Therapiekonzept bestehend aus parallel durchgeführter Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie (siehe auch Evidenzbasierte Leitlinie der Deutschen Adipositas-Gesellschaft).
- Vorlage eines psychiatrischen Befundberichtes zur Frage psychiatrisch relevanter Erkrankungen respektive Ausschlusskriterien im Hinblick auf die beantragte Magen-OP. Gegebenenfalls einen Bericht über eine durchgeführte Psychotherapie oder Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung.
- Tolerables Operationsrisiko
- Compliance (Mitwirkungsbereitschaft) des Patienten

